Riesterförderung
Mit der Einführung der Riesterrente zum 01.01.2002 bis heute ist die Riesterrente ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Auch hier hat der Staat der drohenden Altersarmut entgegenzuwirken ein Zeichen gesetzt.
Ein Produkt, bei dem seit Bestehen immer wieder das Für- und Wieder diskutiert wird. Riester ist eine staatlich geförderte Sparform, die in den vergangenen Jahren weiter entwickelt worden ist.
Mittlerweile kann Riester auch als Finanzierungsbaustein (Wohnriester) genutzt werden. Komplizierte Zulagenanträge gehören der Vergangenheit an.
Die Zahlen unten zeigen Ihnen die Entwicklung der Altersvorsorgezulage, des erforderlichen Mindestbeitrag und des Sockelbeitrages.
Altersvorsorgezulage
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:
Jahr | jährliche Grundzulage pro Person |
jährliche Kinderzulage pro Kind |
2002/ 2003 | 38 Euro | 46 Euro |
2004/ 2005 | 76 Euro | 92 Euro |
2006/ 2007 | 114 Euro | 138 Euro |
ab 2008 | 154 Euro | 185 Euro (300 Euro) |
Bei einem Ehepaar muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu erhalten.
Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben; sie fließen anders als eine Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug dem Sparer also nicht „direkt“ zu.
Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde.
Nur wer den Mindesteigenbeitrag in den Riestervertrag leistet, erhält die volle Zulage. Der Mindesteigenbeitrag ist ein Prozentsatz des sozialversicherungspflichigen Vorjahreseinkommens, vermindert um die Zulage des laufenden Jahres. Er ist jedoch mindestens so hoch wie der Sockelbetrag:
erforderlicher Mindestbeitrag |
höchstens jedoch pro Jahr |
|
2002/03 | 1 % | 525 Euro |
ab 2004 | 2 % | 1050 Euro |
ab 2006 | 3 % | 1575 Euro |
ab 2008 | 4 % | 2100 Euro |
Sockelbetrag pro Arbeitnehmer |
ohne Kind | ein Kind | zwei Kinder |
2002 bis 2004 | 45 Euro pro Jahr | 38 Euro pro Jahr | 30 Euro pro Jahr |
seit 2005 | 60 Euro pro Jahr |
Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, dem werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Ist bei Ehegatten nur einer unmittelbar förderfähig, so muss auch nur er Eigenbeiträge leisten. Erhält er volle oder gekürzte Zulagen, erhält der andere (nur mittelbar förderfähige) Partner ebenfalls die volle oder um den gleichen Prozentsatz gekürzte Zulage.
Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsmakler die unterschiedlichen Produkte erklären. Welche Berechnung (zulagenoptimiert oder steueroptimiert) für Sie die sinnvollste ist erläutern wir Ihnen gerne anhand Ihrer individuellen Vorgaben.