Sterbegeld

Wenn in der nahen Verwandtschaft ein Angehöriger verstirbt, ist dies für alle Beteiligten ein großer Trauerfall. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn den Hinterbliebenen nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, den Verstorbenen angemessen beizusetzen.

Besonders in Deutschland wird eine angemessene Bestattung hoch angesehen. Das dabei jedoch auch enorme Kosten für die Beisetzung und allem drum herum anfallen ist vielen Menschen im Vorfeld nicht wirklich klar. Wenn dann eine geliebte Person verstirbt ist das Entsetzen über die Preise nach der ersten Trauer groß. Viele Angehörige müssen sich hier nun die Gewissenfrage stellen, ob sie (Ihrem Verlust) eine angemessene Bestattung samt Trauerfeier (geben) und sich dabei wohlmöglich sogar verschulden, oder ob sie eine anonyme und preisgünstige Beisetzung wählen. Immerhin kann solch eine angemessene Bestattung bis zu 15.000€ kosten, da neben der Beisetzung selbst noch eine Menge weiterer Kosten anfallen:

  • Traueranzeige in der Zeitung
  • Kleidung für die Trauerfeier
  • Sarg / Urne
  • Grabnutzungsgebühr
  • Trauerfeier
  • Grabstein
  • Grabbepflanzung
  • Grabinstandhaltung

Dieser Situation können Sie mit einer Versicherung für Sterbegeld entgegenwirken. Verstirbt der Versicherte, wird an eine festgesetzte Person der Versicherungsbetrag ausgezahlt, welcher für die Beisetzung, die Trauerfeier und ggf. weitere, im Tarif genannte Optionen, verwendet werden kann. Somit werden alle anfallenden Kosten durch den Todesfall mittels der Sterbegeldversicherung gedeckt.

Nehmen Sie Kontakt auf – wir beraten Sie gern persönlich!


Kurz zusammengefasst bietet die Sterbegeldversicherung folgende Leistungen:

  • Das Sterbegeld wird im Todesfall, also in jedem Fall, ausgezahlt
  • Der Abschluss einer Versicherung für Sterbegeld ist auch noch im hohen Alter möglich
  • Je früher solch eine Versicherung abgeschlossen wird, desto geringer Fallen die monatlichen Beiträge aus
  • Die Gesamtsumme ist mit 7.000 – 15.000€ sehr gering
  • Die Hinterbliebenen werden entlastet

Ein wesentlicher Vorteil der Sterbegeldversicherung ist, dass viele Tarife keiner Gesundheitsprüfung bedürfen, um eine Beerdigung, bzw. Bestattung finanziell abzusichern.

Wenn die Lebenserwartung einer Person beispielsweise durch Krankheit massiv beschränkt wurde und der Gedanke an die eigene Bestattung in die Nähe rückt, ermöglichen manche Tarife in dieser körperlichen Verfassung eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Auf diesem Wege ist die Tarifierung höher als bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung, ausgleichend ist dem Betroffenen durch die Sterbegeldversicherung aber die innere Ruhe ermöglicht, für das finanzielle Auskommen der Beerdigung gesorgt zu haben. Da insbesondere in Deutschland eine Beerdigung, bzw. Bestattung mit erheblichen Kosten verbunden ist, findet eine Sterbegeldversicherung bei vielen Menschen einen immer höheren Stellenwert.

Nicht zuletzt auch, da seit dem Jahr 2004 von den gesetzlichen Krankenkassen aus kein Sterbegeld mehr gezahlt wird. Während der Betrag im Jahre 2002 bereits erstmalig erheblich auf 1.050€ gekürzt und im Jahr 2003 erneut auf 500 – 250€ herabgestuft wurde, trat im drauf folgendem Jahr die komplette Streichung dieser Leistung in Kraft. Die Begründung der Krankenkassen lautete dabei, dass es sich bei dem Sterbegeld um eine versicherungsfremde Leistung handelt.

Wenn Sie weitere Fragen zur Versicherung für Sterbegeld in Limburg, Weilburg, Köln, Wiesbaden und Frankfurt haben, bieten wir Ihnen gerne eine umfassende Beratung zu diesem Thema.

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